Aushändigung der Einheitsbescheinigungen (CU) durch den Arbeits- oder Auftraggeber;
Aushändigung der Bestätigung von Gewinnausschüttungen (Mod. CUPE);
Einzahlung der MwSt.-Schuld Februar 2025 bei monatlicher MwSt.-Abrechnung;
Zahlung der lt. MwSt. Erklärung geschuldeten MwSt. des Vorjahres;
Einzahlung der Steuereinbehalte auf Lohnsteuern, Provisionen, Freiberuflerleistungen und Rechnungen an Kondominien für den Monat Februar 2025;
Kapitalgesellschaften - Zahlung der pauschalen Konzessionsgebühr für die Vidimierung der Gesellschaftsbücher (wird von unserer Kanzlei berechnet);
Elektronische Mitteilung der Kondominiumsverwalter bzgl. Steuerabzügen an Gemeinschaftsanteilen;